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Sozialhilfeempfänger haben Anspruch auf Fernseher

Ich finde es immer wieder schön, wenn man sieht, dass die nicht arbeitende Gesellschaft mehr und mehr belohnt wird. Bei SternTV kam vor wenigen Wochen ein Bericht, ob es sich eigentlich noch lohnt zu arbeiten – eine klare Antwort konnte nicht gegeben werden. Das Sozialgericht Fulda hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Landkreis Fulda nun beschlossen, dass Empfänger von Sozialhilfe Anspruch auf ein Fernsehgerät haben.

Das bedeutet nun, dass das Fernsehen für so wichtig empfunden wird, dass man allen Sozialhilfeempfängern plötzlich ein teures Gerät schenken muss, wenn man vorher noch keines besaß. Immerhin gibt es keinen Ersatz für ein defektes Gerät – Schäden müssen aus den laufenden Zuwendungen gezahlt werden. Ab sofort ist das Urteil rechtskräftig – das fragt man sich doch wirklich, ob es sich noch lohnt, tatsächlich zu arbeiten.