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Ab 2011 nur noch elfstellige Telefonnummern

Die Bundesnetzagentur hat heute für 5200 Ortsnetzbereiche neue Regelungen getroffen, die die Rufnummernlänge betreffen.Ab dem 1. Juli 2011 erhalten Verbraucher, die eine neue oder weitere Rufnummer benötigen, ausschließlich elfstellige Ortsnetzrufnummern. Die Länge der neuen Nummern schließt die Länge der Ortsnetzkennzahl mit ein, allerdings ohne die beginnende 0 zu Beginn. Von der neuen Regelung sind nur Städte ausgeschlossen, die ohne der 0 nur noch eine zweistellige Ortsnetzkennzahl hätten. Berlin mit (0)30, Hamburg mit (0)40, Frankfurt mit (0)69 und München mit (0)89.

„Bereits in den letzten Jahren war aufgrund des ständig steigenden Rufnummernbedarfs in mehreren Ortsnetzen die Vergabe elfstelliger Rufnummern notwendig. Um Rufnummernknappheiten zu vermeiden, haben wir nun nach einer öffentlichen Anhörung die neuen Regelungen zur bundesweiten Umstellung getroffen“, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

„Neue Techniken und preisgünstige Angebote führen zur Umwandlung analoger Anschlüsse in ISDN-Anschlüsse mit mehreren Rufnummern, zum zusätzlichen Abschluss von Internet-Telefonieverträgen mit einer eigenständigen Rufnummer und zur Vergrößerung von geschäftlich genutzten Telefonanlagen“, so erläuerte Kurth weiter.

Durch die anhaltend hohe Nachfrage sei die Ortsnetzrufnummer ein Zeichen der erfolgreichen Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts.