
Bildquelle: chip.de
Einem neuen Urteil des Landgerichts Hamburg zufolge, wird die rechtliche Regelung für das Betreiben von Filesharing-Servern erneut verschärft. Auch Privatpersonen, die sich für eigene Zwecke urheberrechtlich geschütze Materialien downloaden, können keineswegs mehr beruhigt schlafen, denn die Rahmenbedingungen für Abmahnungen und Geldstrafen wurden ebenfalls angepasst. Wer haftet eigentlich dafür, wenn ein Anschluss über zum Beispiel ein P2P-Netzwerk wie Torrents oder über einen One-Click-Hoster wie Rapidshare herunterlädt? Ganz genau kann man diese Frage nicht beantworten, denn lange Zeit galt das Gerücht, der Verantwortliche des Internetanschlusses haftet für den Schaden. Professionelle und amateur Filesharer allerdings kennen die Antwort meistens schon. Verantwortlich für den Schaden ist nur in seltenen Fällen der Anschlussinhaber einer Internetverbindung.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass angebotene Musikstücke mit jeweils 20.000 Euro Geldstrafe gehandhabt werden, wenn diese frei zugänglich für Filesharing-Netzwerke wie eDonkey sind. Ebenfalls die Gebühren für Abmahnungen wurden erheblich erhöht. Der geschätze Preis des Landgerichts kam übrigens durch einen Kostenvoranschlag für Anwaltskosten, Gerichtskosten und Urheberrechtszahlungen. Alleine der Anwalt soll schon etwa 5850 Euro kosten. Nicht gerade günstig für ein paar Dateien, die man vielleicht unwissentlich angeboten hat. Natürlich gelten diese Richtlinien wohl eher selten für die meisten Privatpersonen, denn hier gelten Sonderbestimmungen. Jede Verletzung des Urheberrechts wird erst strafrechtlich relevant, wenn eine Vervielfältigung für den privaten Gebrauch vorliegt. Man kann genau zurückverfolgen, wer eine “gecrackte” CD oder DVD von Spielen, Musik oder Videos in das Internet stellt oder herunterlädt.
Die Strafen variieren jedoch sehr, denn man unterscheidet ob das Kopieren für private oder kommerzielle Zwecke erfolgt ist. Für normale Vergehen für den privaten Gebrauch und ohne kommerziellen Hintergedanken sieht das Landgericht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor, die der Beschuldigte ab einem Alter von 16 Jahren einbüßen muss. Bei kommerziellem Hintergrund, also bei wissentlichen Verkauf von Dateien über sogenannte One-Click-Hoster gegen Geld sieht das Landgericht Hamburg eine “Gewerblichkeit”. Diese wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe gehandhabt. Kommerzielle Hintergründe sind übrigens nicht nur die Versteigerung von Raubkopien über eBay, sondern auch das Verkaufen gebrannter CDs bzw. anderer Medien an Schulkameraden oder Kollegen. In diesem Fall passt der Spruch “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.” Das Verwenden von Hilfsmitteln für das Knacken von Kopierschutz wird mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.
Viele Leser fragen sich jetzt sicherlich, wie sicher One-Click-Hoster wie Rapidshare oder P2P-Netzwerke wie Torrent sind. Letzere Frage habe ich bereits hier beantwortet. Doch wie sicher ist Rapidshare? Um diese Frage zu beantworten reicht schon eine einfache Antwort. Es gibt keine Internetseite, auf der man anonym und ohne Spuren zu hinterlassen surfen kann. Auch bei der Verwendung von Proxy Programmen hinterlässt der Computer Spuren, die ihn eindeutig identifizieren. Vor wenigen Tagen habe ich gelesen, dass das ereitstellen von mehr als 500 Files sofort strafrechtlich verfolgt wird. Beamte werden den Rechner beschlagnahmen. Bei geringerer Strafintensität wird meistens eine Vorladung für das Gericht ausgeschrieben, dort erhält der Angeklägte eine Abmahnung und kann mit den oben genannten Strafen in Berührung treten.
Zu guter Letzt möchte ich sagen, dass das Downloaden von Filmen, Musik, Spielen und allgemein urheberrechtlich geschützem Material illegal ist. Jeder muss mit den Konsequenzen rechnen. Wer denkt “[...] die finden mich eh nicht [...]“, der sollte sich nicht zu sicher sein, denn irgendwann kann es an der Haustur klingeln oder im Briefkasten ist eine nette Einleitung. Vielleicht hat der ein oder andere Leser bereits Erfahrung mit diesem viel diskutierten Thema gemacht oder wird die Situationen noch kennenlernen, dann würde ich mich auf eine Rückmeldung freuen.




22. Januar 2009 um 21:02
Anstatt nach auswegen zu suchen werden die Strafen einfach immer weiter erhöht. Bei der Anzahl der schwarzen Downloader im Privaten Bereich , müsste man sicherlich 10% der Einwohner von Deutschland ins Gefängnis stecken bzw. mit Sanktionen behaften , aber kann dies wirklich dem Wohl der Konsumenten dienen ? Ich denke die Industrie sollte weiterhin auf bessere Umsetzungsmöglichkeiten bauen , wie z.b. legale Download Plattformen nicht nur für Musik , sondern auch für Filme.
23. Januar 2009 um 14:08
[...] Techfacts.net veröffentlichte diese Woche einen Artikel rund um Raubkopierer und die angedrohten Strafen. [...]
16. April 2009 um 20:50
Ich find des allgemein ein wenig unsinnig,wo besteht denn der Unterschied zwischen einem selbst aufgenommenem Film und dem den ein anderer aufgenommen hat den man sich dann runterläd… so oder so wozu zahlt man denn GEZ?
Und die Strafen sind wirklich abnormal hoch Gefängnisse sind meiner Meinung nach für Leute die wirklich eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen und ich denke der größte teil der “Filesharer” sind Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene die oft gar nicht wissen was genau sie machen und dass sie damit jemanden anderem schaden… also nicht wirklich eine Gefahr oder?
Wenn ein Autofahrer der offensichtlich genauso wenig weiß was er macht wie oben genannte Filesharer auf der Straße einen Menschen überfährt und ihn umbringt bekommt er vielleicht 3 Jahre auf bewährung.. aber Filesharer 5?! Wo ist dann da das Verhältniss ? Ist ein Menschenleben weniger Wert als ein paar Musikstücke oder Videos?
Ich finde die Medianlobby ist bei dieser Art von “Gerechtigkeit” etwas zu stark vertreten.