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P2P wird immer transparenter – Beispiel: Constantin Film

Langsam aber sicher häufen sich die schlechten Nachrichten für Filesharer. Wie nun bekannt wurde, gingen mehrere Abmahnungen an Nutzer von sogenannten P2P-Systemen wie eMule. In der Abmahnung werden die Uploader aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen symbolischen Schadensersatz in Höhe von 800 Euro zu zahlen. Constantin Film droht allen Usern mit einer teuren Klage, wenn die Erklärung nicht unterzeichnet wird. Als Uploader von P2P-Netzwerken zählen übrigens nicht nur diejenigen, die bewusst hochladen, sondern auch die, die downloaden. Denn das Prinzip von P2P lautet „Wie du mir, so ich dir“. Daran müssen sich alle P2P-Anwender halten, das geschieht automatisch. Wer downloadet, stellt gleichzeitig bereit, das ist die große Gefahr an Peer-to-Peer.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, dass Constatin Filme über 10.000 IP-Adressen durch einen „technischen Dienstleister“ erhalten hat. An die Adressen der betroffenen Personen ist man dann durch Provider gekommen. Insgesamt sind es 500 User gewesen, die in den letzten Tagen ein nettes Schreiben erhalten haben. Wie man einem Blog-Eintrag der Kanzlei Wilde & Beuger Glauben schenken darf, ist für die Abmahnungen die Kanzlei Waldorf aus München zuständig.

Mir persönlich würde nicht einfallen, etwas urheberrechtlich geschütztes herunterzuladen, denn das Filesharing wird einfach immer transparenter. Ganz zu Beginn von Techfacts vor über sechs Monaten habe ich schon davon berichtet, doch jetzt verschärft sich die ganze Situation. Ich kann nur jedem empfehlen, die Finger von P2P-Systemen und natürlich allgemein von Filesharing durch zum Beispiel Rapidshare zu lassen, auch wenn die Anbieter alle höchste Sicherheit versprechen. Denn früher oder später wird einem das auf die Füße fallen, mal sehen wann es so weit ist.