Wie der deutsche TÜV nun herausgefunden hat, ist Swoopo in hohem Maße vertrauenswürdig. Dieses Erlebnis-Shopping-Portal wurde mit dem TÜV-Zertifikat ausgezeichnet. Dadurch ist ein für alle Mal garantiert, dass man den Bieter und Käufer nicht auf abzocken möchte, wie viele verschiedene Blogs immer wieder berichteten. Swoopo wurde zum Beispiel auf Handhabbarkeit und Gebrauchstauglichkeit getestet. Der Online-Kunde soll sich angeblich gut zurecht finden, seine Ziele schnell und zuverlässig erreichen.
Es wurde festgestellt, bei Swoopo kann man den Kaufvorgang und das Bieten zufrieden abschließen.
Die Sicherheit stellt einen wichtigen Aspekt dar, auf den viele Online-Kunden großen Wert legen. Wie sicher sind die Zahlungssysteme? Erhält der User ausreichend geschützte Bereiche und sind seine Daten für Dritte unzugänglich? Swoopo stellt laut TÜV ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz zur Verfügung – Systeme wie verschlüsselte HTTP-Seiten machen es möglich.
Erfolgt die Bestellung gemäßg der Zusage? Werden Partner wie Lieferanten mit einer hohen Qualitäts- und Sicherheitsstrategie einbezogen? Swoopo garantiert den Käufern und Bietern erstklassigen Komfort vor, während und nach der Bestellung.
Dieses Testergebnis ist ausschlaggebend dafür, dass ich diesen Anbieter genauer vorstellen möchte.
Was ist Swoopo?
Swoopo ist ein modernes Auktionshaus, bei dem man sehr viel Geld sparen kann, wenn man sich ein gescheites Limit an Geboten setzt. Bei Swoopo kann man für 50 Cent ein Gebot abgeben. Der Startpreis für jeden Artikel liegt bei 0 Euro, je nachdem um welche Art von Auktion es sich gerade handelt, steigt der zu zahlende Preis um nur wenige Cent an. Ein Nachteil ist aber das angesprochene Bieten, da es jeweils 50 Cent kostet. Aber wer geschickt vorgeht, kann tatsächlich HD Ready Flat TVs bis hin zu Autos und Laptops sehr günstig ersteigern.
Was wurde schon alles bei Swoopo verkauft?
Erst vor kurzem wurde ein neuer BMW 318i Touring für unglaublich günstige 966,70 Euro verkauft, obwohl der tatsächliche Marktwert bei fast 24.000 Euro liegt. Was kostet heutzutage ein Flat TV? Bei Swoopo nur 161,50 Euro, obwohl der Marktpreis hierfür fast 2500 Euro beträgt.
Wie finanziert Swoopo die vielen attraktiven Auktionen?
Das ist eigentlich ganz einfach – Swoopo finanziert sich durch jedes Gebot. Wie ich bereits erwähnt habe, kostet dieses 50 Cent. Bei einem entgültigen Verkaufspreis von beispielsweise 150 Euro für einen modernen Fernseher, kann der Gewinn für Swoopo bei durchaus dem zehnfachen liegen. Sozusagen bezahlen viele hundert User einen Artikel durch ihre Gebote, weil der Preis dadurch günstig bleibt. Durch dieses Prinzip spart man im Durchschnitt 61 Prozent. Swoopo muss sich um die finanzielle Zukunft keine Sorgen machen – die Käufer und Bieter im Übrigen auch nicht, wenn man sich ein gescheites Limit an Geboten setzt.
Kann ich Swoopo testen?
Swoopo kann man selbstverständlich ganz unverbindlich testet. Die Anmeldung ist kostenlos und funktioniert sehr einfach und schnell. Allerdings stehem dem User keine kostenlosen Bids – so werden die Gebote genannt – zur Verfügung. Aber man kann sich ganz bequem per PayPal, Lastschrift und Online-Banking Gebote kaufen.
Was kosten Gebote und wie kann ich Sie kaufen?
Das Prinzip von Swoopo ist ganz einfach – wer einen Artikel ersteigern möchte, zahlt nur soviel, wie er wirklich möchte. Man setzt sich als User ein vernünftiges Limit und bietet solange mit den sogenannten Bids, bis man entweder keine Lust oder sein Limit erreicht hat. Jedes Gebot kostet 50 Cent und kann durch die hauseigenen Swoopo BidPacks erworben werden.
Welche BidPacks gibt es und was kosten diese?
Es gibt verschieden große BidPacks, leider bekommt man aber keinen Rabatt beim Erwerben besonders großer Gebotspaketen. Das günstigste Paket mit 20 Bids kostet 10 Euro und trägt den Namen “S”. Mit “M” erhält man für 25 Euro 50 Bids. Die Paketgrößen L, XL und XXL enthalten 100, 200 beziehungsweise 500 Gebote und kosten 50, 100 beziehungsweise 250 Euro.
Jetzt anmelden und 10 Euro Startguthaben sichern!
Wer sich als Neukunde bei Swoopo anmeldet und sich mindestens das kleinste BidPack S für 10 Euro kauft, erhält ein Startguthaben von 10 Euro. Das bedeutet, dass bei dem Bezahlen der gewonnen Auktion eine Gutschrift von 10 Euro gibt. Wenn man also durch seine gekauften Bids ein tolles Schnäppchen ersteigert, müsste statt 15 nur 5 Euro zahlen.
Wo bekomme ich die neue Sony PlayStation 3 Slim besonders günstig?
Derzeit bietet Swoopo die neue Sony PlayStation 3 Slim im Wert von über 300 Euro. Erst kürzlich wurde dieses technische Highlight für unter 95 Euro versteigert.
Was sollte ich beim Bieten bei Swoopo beachten?
Ganz wichtig ist, dass man die 50 Cent für ein Gebot nicht unterschätzt. Man sollte sich unbedingt vor dem Kaufen ein Limit setzen, sonst kann die Schnäppchenjagd bei Swoopo zu einem teuren Spaß werden. Eine Stategie sollte man sich im Verlauf jeder Auktion auch selbstständig erarbeiten, um erfolgreich bei Swoopo zu kaufen und bieten.
Ich wünsche allen Besuchern viel Erfolg bei der Schnäppchenjagd auf Swoopo – wer einmal ein Superschnäppchen gelandet hat, kann gern einen Kommentar unter diesem Artikel hinterlassen.
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Ich finde, man sollte sich seine eigene Meinung bilden und Swoopo mit dem Kauf eines 10-Euro-BidPacks testen. Der aktuelle Gutscheincode für heißt übrigens Willkommen10.





17. September 2009 um 17:36
Ich habe mich vor wenigen Wochen bei Swoopo angemeldet und hatte zwar nicht beim ersten Mal Glück, aber nach etwa 20 Geboten hatte ich mein erstes Festnetztelefon für 10 Euro “ersteigert”. Ob man Swoopo vertraut, sollte man echt selbst entscheiden, weil dieses “Auktionshaus” doch sehr kritisiert wurde.
17. September 2009 um 17:44
Bin über Twitter auf disen Bericht gestoßen und finde, dass du Recht hast, dass man sich ein Limit setzen sollte. Ich selber habe schon einmal 50 Euro in den Sand gesetzt und nichts ersteigert. Mittlerweile habe ich den Dreh raus und weiß, dass man bei Swoopo vorsichtig sein soll. Wirklich teure Sachen habe ich noch nicht ersteigert, aber eine schöne Nintendo Wii für wenige Euro, meine Kinder haben sich gefreut :)
17. September 2009 um 17:51
Du solltest vielleicht noch auf diesen Gutscheincode über 10 Euro aufmerksam machen: Willkommen10. Mit dem hab ich für einen 8 Gigabyte großen USB-Stick keinen Cent bezahlt, nur zwei Gebote für je 50 Cent.
17. September 2009 um 20:08
Ich finde Swoopo sehr gelungen. Hab gerade den Swoopo Gutscheincode genutzt und mir die 10 Euro für diesen Aqua USB-Stick gesichert. Mal sehen, wann die liefern.
17. September 2009 um 21:16
Ich glaube in Amerika ist eine deartige “Angebots-Seite” auch verboten. Ich selbst habe den Dienst nie getestet. Es ist halt schon etwas mit Verführung und Suchtfaktor…
17. September 2009 um 23:13
Zitat:
“Ob man Swoopo vertraut, sollte man echt selbst entscheiden, weil dieses “Auktionshaus” doch sehr kritisiert wurde.”
Zitat Ende.
Ja… und zwar wurde dies von Leuten kritisiert, die schlicht von Nix eine Ahnung haben.
Zitat:
“Ich glaube in Amerika ist eine deartige “Angebots-Seite” auch verboten.”
Zitat Ende.
Falsch – und zwar ganz falsch!
Derartige “Anngebotsseiten” tragen den Namen “amerikanische Auktion” und wurden (wie der Name schon sagt) von den Amerikanern erfunden. Diese Art der Auktion erfreut sich im Amerika allergrösster Beliebtheit und existiert bereits seit Jahrhunderten. Nur der gemeine Deutsche hat natürlich wie gewöhnlich an Auktionen wie sie von Swoopo angeboten werden, wie immer etwas auszusetzen und daran herumzunöhlen – aber das ist ja nicht wirklich etwas Neues, da der gemeine Deutsche regelmässig der wirren Meinung ist, dass man ihm alles zu schenken hätte.
So bildeten sich in der Vergangenheit x-Foren und blog-Kommentatoren ein, dass schon aus einem bid-pack für nur 10,- Euro, GRUNDSÄTZLICH ein Artikel vielfachen Wertes heraus zu kommen hätte, was natürlich vollkommener Quatsch ist. War dem dann schliesslich auch nicht so, so wurde Swoopo sofort “Betrug, Manipulation, Abzocke” und vieles mehr nachgesagt, wie das bei halbwüchsigen Unmündigen eben halt so usus- und gar nicht anders zu erwarten ist.
Ein Wort an den Verfasser dieses Artikels.
Respekt!
Ich habe bisher noch keinen einzigen Artikel lesen dürfen, der die Dinge so objektiv zusammenfasst und auf den Punkt bringt, wie der Ihre.
Glückwunsch dazu.
17. September 2009 um 23:39
na das sehe ich ein bisschen anders. was ist denn gut daran, wenn 20 user eine exorbitante marge für den auktionsbetreiber bezahlen und 1 user wird durch einen günstigen preis belohnt? dass sich swoopo hart an der grenze bzw. in einer grauzone bewegt besagt auch der auf der swoopo-site verlinkte artikel der new york times – http://www.nytimes.com/2009/08/17/technology/internet/17shop.html?_r=1 – “I. Nelson Rose, a consultant to the gambling industry and professor at Whittier Law School, said federal regulators would probably evaluate Swoopo and its ilk not as games of skill or luck, but as auction sites. In that respect, he said, the law on the topic is somewhat of a gray area.” direkt legal ist es demnach nicht, aber halt auch nicht explizit verboten. aber ich gehe davon aus, mit zunehmender verbreitung von swoopo werden auch verbraucherschutz und juristische instanzen dieses thema genauer unter die lupe nehmen.
18. September 2009 um 08:52
Wie bitte? “Swoopo ist ein modernes Auktionshaus, bei dem man sehr viel Geld sparen kann…” – na wenn dieser ganze Beitrag hier keine PR ist, fress ich nen Besen!
Ich muss mich meinem Vorredner klar anschließen: Es ist keine amerikanische Auktion, sondern ein *Glücksspiel*. (Habe ich in meinem Artikel übrigens versucht klarzumachen) Du empfiehlst gar, man müsse sich ein “Limit” setzen – das raten 9live-Moderatoren auch immer wieder…
Der TÜV testete lediglich die Shopabwicklung – nicht jedoch das grundsätzliche Geschäftsmodell. Das ist aber der eigentliche Grund für meine Zweifel. Dass die Transaktionen funktionieren und die erfolgreichen Gewinne auch zu Hause ankommen – ist wohl das mindeste.
Ich habe nichts gegen Glücksspiele – ich spreche mich sogar deutlich für ein staatlich reguliertes Online-Poker hierzulande aus – aber momentan ist sowas schlicht illegal, meiner Ansicht nach.
18. September 2009 um 14:58
[...] Swoopo Gutschein – Tipps und Tricks – Bieten und Kaufen Swoopo – wie stehe ich dazu? Meinungsaustausch über ein heiß diskutiertes [...]
19. September 2009 um 17:58
Zitat:
“na das sehe ich ein bisschen anders.”
Zitat Ende.
Logisch. Weil Sie lediglich der Subjektivität- nicht aber zu Objektivität befähigt sind.
Zitat:
“was ist denn gut daran, wenn 20 user eine exorbitante marge für den auktionsbetreiber bezahlen und 1 user wird durch einen günstigen preis belohnt?”
Zitat Ende.
Gegenfrage: was ist daran schlecht!?
Zitat:
“dass sich swoopo hart an der grenze bzw. in einer grauzone bewegt besagt auch der auf der swoopo-site verlinkte artikel der new york times… direkt legal ist es demnach nicht”
Zitat Ende
Ich wusste noch gar nicht, dass journalistische Schmierfinken von amerikanischen “Boulevard-Blätter” jetzt auch schon ersatzweise über der Deutschen Gesetzgebung stehen!
Zitat:
“mit zunehmender verbreitung von swoopo werden auch verbraucherschutz und juristische instanzen dieses thema genauer unter die lupe nehmen.”
Zitat Ende.
Mit Sicherheit nicht, da es in Sachen Swoopo nichts “unter die Lupe zu nehmen” gibt.
Zitat:
“Wie bitte? “Swoopo ist ein modernes Auktionshaus, bei dem man sehr viel Geld sparen kann…”
Zitat Ende.
Ja… das kann man in der Tat.
Hier der Beweis: http://www.swoopo.de/auktion/nikon-d90-kit-inkl-dx-18-55-schwarz-/219485.html
Zitat:
“Es ist keine amerikanische Auktion, sondern ein *Glücksspiel*. (Habe ich in meinem Artikel übrigens versucht klarzumachen)”
Zitat Ende.
Sie sollten SICH SELBST besser mal klar zu machen versuchen, dass Sie Null Ahnung bezüglich der Deutschen Gesetzgebung haben. Swoopo ist weder ein Glücksspiel, noch- und noch nicht einmal nach 33 GewO, ein Gewinnspiel (“Spiel mit Gewinnmöglichkeit) – sondern eine Verkaufsplattform mit gebührenpflichtiger Gebotsabgabe, welche dem Fernabsatzrecht unterliegt.
Zitat:
“Du empfiehlst gar, man müsse sich ein “Limit” setzen”
Zitat Ende.
Ja… selbstverständlich… und falls Sie es noch nicht wissen sollten: ein Limit sollte man sich im übrigen bei allem und überall im Leben, an jeder nur erdenklichen Stelle setzen.
Zitat:
“Der TÜV testete lediglich die Shopabwicklung – nicht jedoch das grundsätzliche Geschäftsmodell.”
Zitat Ende.
Es ist auch nicht die Aufgabe technischer Überwachungsvereine, “Geschäftsmodelle” zu prüfen. DAS darf jeder selbst tun und wenn Ihnen das Geschäftsmodell von Swoopo und ähnlichen Anbietern nicht gefällt, dann werden Sie keineswegs dazu gezwungen sich daran zu beteiligen. Sie können Ihre vermeintlichen Schnäppchen auch gern beim “Ich bin doch nicht blöd-Markt” schiessen und dort gleich 1950,- Euro für ein Fernsehgerät auf den Tisch des Hauses blättern, der an anderer Stelle 400,- Euro weniger- und bei Swoopo womöglich sogar 1900,- Euro weniger kostet. Freies Land… wissen Sie… jeder darf “frei Schnauze” da kaufen, wo er möchte. Superklasse wie ich finde.
Zitat:
“Ich habe nichts gegen Glücksspiele – ich spreche mich sogar deutlich für ein staatlich reguliertes Online-Poker hierzulande aus – aber momentan ist sowas schlicht illegal, meiner Ansicht nach.”
Zitat Ende.
Mit dem Unterschied, dass Ihre “Ansicht” in keinster Weise interessiert oder zur Debatte steht, da die Gesetze in Deutschland noch immer vom Deutschen Gesetzgeber vorgegeben werden – und der ist bei Weitem nicht “so blöd”, wie Sie vielleicht glauben mögen.
30. September 2009 um 10:42
Nicht jeder Blog muss natürlich kritisieren, aber zumindest hinterfragen sollte schon sein. Die Aussage in diesem Blog ist dermaßen flach, mir fehlen fast die Worte:
Zitat: “Wie der deutsche TÜV nun herausgefunden hat, ist Swoopo in hohem Maße vertrauenswürdig. [...] Dadurch ist ein für alle Mal garantiert, dass man den Bieter und Käufer nicht auf abzocken möchte.”
Es wäre ein leichtes gewesen, mal zu hinterfragen WAS konkret vom TÜV geprüft wurde. Genauso leicht ist es dann zu erkennen WAS NICHT geprüft wurde. Und genau das was nicht geprüft wurde ist für die Mitspieler von swoopo von Interesse:
Wie funktioniert das System hinter den Kulissen? Gibt es in der Software die Möglichkeit Gebote zu manipulieren und ‘interne, kostenlose’ gebote zu platzieren?
Genau aus solchen Manipulationsmöglichkeiten ergeben sich bei Glückspielen wie Lotto oder auch bei Geldgeschäften (Zinsberechnung in der Bank) umfangreiche Prüfpflichten. Beispielsweise brauchen Banken interne Revisionen, welche auch die eingesetzten Programme prüfen um sicher zu stellen, daß Falschberechnungen und absichliche Manipulation der Programme nicht unentdeckt bleiben. Nichts davon wurde vom TÜV geprüft und insofern ist Deine Aussage daß “Swoopo in hohem Maße vertrauenswürdig” sei, einfach nur falsch und nicht nachvollziehbar.
30. September 2009 um 16:47
Zitat:
“Nicht jeder Blog muss natürlich kritisieren, aber zumindest hinterfragen sollte schon sein. Die Aussage in diesem Blog ist dermaßen flach”
Zitat Ende:
Aber nur für Leute flachen Geistes.
Zitat:
“mir fehlen fast die Worte”
Zitat Ende.
Die fehlen mir im Grunde schon lange.
Zitat:
“Gibt es in der Software die Möglichkeit Gebote zu manipulieren und ‘interne, kostenlose’ gebote zu platzieren?”
Zitat Ende.
Ist die Frage ERNST gemeint?!?
Zitat:
“Genau aus solchen Manipulationsmöglichkeiten ergeben sich bei Glückspielen wie Lotto oder auch bei Geldgeschäften (Zinsberechnung in der Bank) umfangreiche Prüfpflichten. Beispielsweise brauchen Banken interne Revisionen, welche auch die eingesetzten Programme prüfen um sicher zu stellen, daß Falschberechnungen und absichliche Manipulation der Programme nicht unentdeckt bleiben. Nichts davon wurde vom TÜV geprüft.”
Zitat Ende.
ACH…!!!
Und woher wollen wir das mal wieder so genau wissen!???
Woher wollen Sie wissen, WAS GENAU geprüft wurde!??
Waren Sie bei der Prüfung vor Ort etwa zugegen – oder gehörten Sie womüglich dem prüfenden Personal an!??? Wohl kaum!
Von daher würde mich mal interessieren, wie Leute wie Sie eigentlich immer zu ihren für sie “FESSTEHENDEN AUSSAGEN” kommen?!!
Zitat:
“insofern ist Deine Aussage daß “Swoopo in hohem Maße vertrauenswürdig” sei, einfach nur falsch und nicht nachvollziehbar.”
Zitat Ende.
Nein.
FALSCH ist allein Ihre Behauptung – und zwar weil es sich bei der Aussage, dass Swoopo in hohem Maßevertrauenswürdig ist, NICHT um die Aussage des blog-Inhabers- sondern um die Aussage des technischen Überwachungsvereines handelt!
http://www.safer-shopping.de/62.html?showUID=333
01. Oktober 2009 um 08:42
Das war ja abzusehen, dass sich der religiöse Mitverdiener unsachlich nölt. Na denn…
M.Wolf blubberte am 30. September 2009 um 16:47
Zitat:
Aber nur für Leute flachen Geistes.
Zitat Ende
Antwort:
Das soll ein Gegenargument sein? Eine NULL-Aussage. Obwohl, halt, da steckt doch mehr drin. Diffamierung, Beleidigung und nichts zum Thema Swoopo.
Zitat:
Die fehlen mir im Grunde schon lange.
Zitat Ende:
Antwort:
Da merkt man aber nicht viel davon. Offensichtlich verdienen Sie mir Ihrer unsachlichen Kritik an Kritik jede Menge.
Zitat:
Ist die Frage ERNST gemeint?!?
Ztat Ende:
Antwort:
Ist Ihre Gegenfrage ERNST gemeint? Sie beinhaltet NULL Gegenargument, warum das nicht so sein soll.
Zitat:
ACH…!!!
Und woher wollen wir das mal wieder so genau wissen!???
Woher wollen Sie wissen, WAS GENAU geprüft wurde!??
Waren Sie bei der Prüfung vor Ort etwa zugegen – oder gehörten Sie womüglich dem prüfenden Personal an!??? Wohl kaum!
Von daher würde mich mal interessieren, wie Leute wie Sie eigentlich immer zu ihren für sie “FESSTEHENDEN AUSSAGEN” kommen?!!
Zitat Ende:
Antwort:
Mal wieder nur Nebelkerzen und Gegenfragen. Sind Sie sonst zu nichts fähig?
Zitat:
Nein.
FALSCH ist allein Ihre Behauptung – und zwar weil es sich bei der Aussage, dass Swoopo in hohem Maßevertrauenswürdig ist, NICHT um die Aussage des blog-Inhabers- sondern um die Aussage des technischen Überwachungsvereines handelt!
Zitat Ende
Antwort:
Man kann sichs natürlich als Betreiber und Profiteur immer so hindrehen wie man es gerne hätte, gelle? Schauen Sie doch selbst mal auf die TÜV-Seiten und lesen nach WAS da geprüft wurde. Nichts wirklich relevantes was eine mögliche Manipulation aufdecken könnte.
01. Oktober 2009 um 15:12
Zitat:
Aber nur für Leute flachen Geistes.
Antwort:
Das soll ein Gegenargument sein?
Zitat Ende.
Nö.
Das wird in Fachkreisen “Feststellung” genannt.
Zitat:
Ist die Frage ERNST gemeint?!?
Antwort:
Ist Ihre Gegenfrage ERNST gemeint?
Zitat Ende.
Ja… IST Sie – und zwar aus dem Grunde, weil Leute wie Sie, die solche Fragen stellen wie – “Gibt es in der Software die Möglichkeit Gebote zu manipulieren und ‘interne, kostenlose’ gebote zu platzieren?” – die haben von Vorn herein schon jeinerlei Ahnung. Ansonsten würden sie solche Fargen nicht stellen. Aus diesem Grunde fragte ich Sie, ob diese Frage wirklich Ernst gemeint ist.
Zitat:
“Mal wieder nur Nebelkerzen und Gegenfragen. Sind Sie sonst zu nichts fähig?
Zitat Ende.
Junge… komm zum Kern und lass dieses kindische, längst überholte “Nebelkerzen-Gebabbel” sein. Für diesen Kinderquatsch ist mir meine Zeit zu schade! Sie behaupteten, dass “Dieses, Jenes, Welches oder was auch immer” nicht geprüft worden sei und ich habe Sie gefragt, woher Leute wie Sie das immer so genau wissen wollen, dass Sie einfach mal solche abenteuerlichen Behauptungen aufstellen können!?
Von ihnen folgte darauf das für Kinder und Halbwüchsige übliche “Nebelkerzen-Gebrabbel”, wenn man mal wieder keine Antwort auf gestellte Fragen zu geben in der Lage ist. Also verschwenden Sie nicht meine Zeit!
Zitat:
“Man kann sichs natürlich als Betreiber und Profiteur immer so hindrehen wie man es gerne hätte, gelle?”
Zitat Ende.
Auch wieder so eine sinnfreie Behauptung. Auch mit Ihnen wette ich gern um 100.000 Euro, dass ich mit Swoopo nicht mehr zu tun habe, wie jeder andere auch und wenn Sie sich Ihrer Behauptung so sicher sind, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie einwilligen. Ansonsten verschwenden Sie auch mit diesem Gefasel meine Zeit.
Zitat:
“Schauen Sie doch selbst mal auf die TÜV-Seiten und lesen nach WAS da geprüft wurde. Nichts wirklich relevantes was eine mögliche Manipulation aufdecken könnte.
Zitat Ende.
Sie müssten mal lernen zu realisieren, dass im IT-Bereich ALLES manipulierbar ist – und zwar grundsätzlich und ungeachtet dessen, ob nun eine Prüfung stattgefunden hat – oder noch stattfinden wird.
Das ist übrigens der Grund, warum ich sie danach fragte, ob Ihre Frage ernst gemeint ist – denn wenn Sie DAS noch nicht mal wissen….
… dann weiß ich, mit wem oder was ich hier meine Zeit vergeude.
01. Oktober 2009 um 15:40
M.Wolf blubberte mal wieder am 01. Oktober 2009 um 15:12
Zitat:
Nö.
Das wird in Fachkreisen “Feststellung” genannt.
Zitat Ende
Antwort:
Boah, jetzt bekomme ich aber Angst. M.Wolf hat “Feststellungen” Was stellen Sie denn so den lieben langen Tag fest? Können Sie “Feststellung” überhaupt definieren?
Zitat:
Ja… IST Sie – und zwar aus dem Grunde, weil Leute wie Sie, die solche Fragen stellen wie – “Gibt es in der Software die Möglichkeit Gebote zu manipulieren und ‘interne, kostenlose’ gebote zu platzieren?” – die haben von Vorn herein schon jeinerlei Ahnung. Ansonsten würden sie solche Fargen nicht stellen. Aus diesem Grunde fragte ich Sie, ob diese Frage wirklich Ernst gemeint ist.
Zitat Ende
Antwort:
Ach! Und der “Herr Wolf” hat Ahnung. Der hat sicher schon mal selbst programmiert und weiß was ein Programmierer alles so unsichtbar in seine Software packen kann. Kennen Sie Bedeutung der Begriffe “Virus”, “Wurm”, “Easter-Egg”?
Zitat:
Junge… komm zum Kern und lass dieses kindische, längst überholte “Nebelkerzen-Gebabbel” sein. Für diesen Kinderquatsch ist mir meine Zeit zu schade! Sie behaupteten, dass “Dieses, Jenes, Welches oder was auch immer” nicht geprüft worden sei und ich habe Sie gefragt, woher Leute wie Sie das immer so genau wissen wollen, dass Sie einfach mal solche abenteuerlichen Behauptungen aufstellen können!?
Von ihnen folgte darauf das für Kinder und Halbwüchsige übliche “Nebelkerzen-Gebrabbel”, wenn man mal wieder keine Antwort auf gestellte Fragen zu geben in der Lage ist. Also verschwenden Sie nicht meine Zeit!
Zitat Ende
Antwort:
Wieder nur übelste Beschimpfungen, und das werfen mit Dreck. Ist das eine Methode von Ihnen, die eigenen Auswürfe dem Kritiker vorzuwerfen? Sie haben doch inhaltlich noch nichts konkretes geliefert. Sie stellen lediglich Gegenfragen, die aber nichts mit den kritisierten Punkten zu tun haben. Darüberhinaus wäre es an Ihnen Ihre Kritik der Kritik zu widerlegen. Das können Sie aber nicht, weil Sie ja nichts wissen – trotz ihrer “Feststellungen”.
Zitat:
Auch wieder so eine sinnfreie Behauptung. Auch mit Ihnen wette ich gern um 100.000 Euro, dass ich mit Swoopo nicht mehr zu tun habe, wie jeder andere auch und wenn Sie sich Ihrer Behauptung so sicher sind, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie einwilligen. Ansonsten verschwenden Sie auch mit diesem Gefasel meine Zeit.
Zitat Ende
Antwort:
Wie meinen? Sind Sie der deutschen Sprache nicht mächtig?
Sie müssen sich mit meinem “Gefasel” ja nicht befassen – lassen Sie’s doch einfach bleiben…
Zitat:
Sie müssten mal lernen zu realisieren, dass im IT-Bereich ALLES manipulierbar ist – und zwar grundsätzlich und ungeachtet dessen, ob nun eine Prüfung stattgefunden hat – oder noch stattfinden wird.
Das ist übrigens der Grund, warum ich sie danach fragte, ob Ihre Frage ernst gemeint ist – denn wenn Sie DAS noch nicht mal wissen….
… dann weiß ich, mit wem oder was ich hier meine Zeit vergeude.
Zitat Ende
Antwort:
Interessant! Weiter oben leugnen sie noch die Manipulierbarkeit eines Programmes! Jetzt wo es gerade in den Kram passt ist es uneingeschränkt möglich. Leider beides falsch, was Ihre “Sachkenntnis” nicht gerade untermauert.
02. Oktober 2009 um 10:56
Habe weder Lust, noch Zeit auf das “Gebabbel” hier auch noch mal zu antworten. Ich muss nämlich nicht jeden Scheixx zweimal kommentieren.
Siehe hier:
http://www.techfacts.net/swoopo/swoopo-was-ist-das/
29. November 2009 um 16:48
Unglaublich lustig, diese schlechte eigen-PR von Swoopo. Natürlich hat der TÜV Süd nicht geprüft, ob swoopo seine Kunden abzockt oder wie seriös das Geschäftsmodell ist. Das Tüvsiegel gibt es ganz alleine für die drei Punkte Datensicherheit, Usability und Bestellabwicklung, wobei bei letzterer vor allem die angegeben Lieferzeiten geprüft werden.
Siehe im Original-Swoopo-Zertifikat auf http://www.safer-shopping.de/62.html?showUID=333
Motiviert durch die unglaublich schlechte Eigen-PR möchte ich mir ein paar Minuten nehmen und meine Meinung als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Internetrecht zu diesem Geschäftsmodell niederschreiben, um mal wieder für etwas mehr Objektivität in diesem Bereich zu sorgen.
Die vieldiskutierte Frage “Ist Swoopo Betrug?” oder “ist swoopo Abzocke?” kann man aus meiner Sicht nicht ganz so leicht beantworten, weil man dazu jedenfalls “Abzocke” erstmal genauer definieren müßte und den der Betrugssubsumtion zugrundeliegenden Sachverhalt genau festlegen müßte.
“Betrug” ist zunächst mal in § 263 StGB beschrieben, wobei das juristisch relevante Kriterium beim sog. Eingehungsbetrug die Täuschung über Tatsachen sein könnte.
Diese Täuschung könnte bei einem durchschnittlich informierten Besucher deshalb vermieden werden, weil zumindest für jedermann die Chance besteht durch Lesen der AGB zu begreifen, dass keine Auktion nach § 156 BGB vorliegt. Hierbei hätte der User nämlich–genau wie bei ebay- zwei wesentliche Rechte, die eine Auktion kennzeichnen:
1) Das höchste Gebot würde definitiv den Zuschlag erhalten.
2) Kosten würden nur dann entstehen, wenn der Zuschlag erteilt wird.
Beide Rechte hat der User bei Swoopo nicht, vielmehr gibt es nur eine abstrakte und nicht verlässlich nachvollziehbare Chance, per Zufall einen Zuschlag zu bekommen.
Wenn Swoopo diesen Sachverhalt offen und ehrlich darstellt und ein User sich dennoch anmeldet, ist dies natürlich nicht nach § 263 StGB als Betrug verboten, denn jedermann hat in Deutschland das Recht sich selbst wirtschaftlich schädigen zu dürfen, er muß die Gefahr eben nur kennen können.
Anders kann die Betrachtung deshalb dann werden, wenn man sich die Selbstdarstellung von Swoopo anschaut: Dort wird bereits im Titel von Auktionen und auf der Seite selbst dann von Geboten gesprochen, was begrifflich suggeriert, es würde sich um eine übliche Auktion handeln. An diesem Punkt könnte dann schon eine betrugsrelevante Täuschung vorliegen, denn bei Auktionen kann ich dadurch, dass ich das meiste Geld aufwende, die versteigerte Ware auch immer ohne Risiko erhalten, bei Swoopo ist das jedoch keinesfalls so. Insofern macht sich Swoopo aus meiner Sicht in betrugsrelevanter täuschender Weise die positiven Assoziationen des Betriffs „Auktion“ zu eigen, um sich die negativen Assoziationen des Begriffs „Glücksspiel“ nicht ans Bein binden zu müssen.
Ein juristisch zweiter interessanter Punkt ist, jedoch, inwieweit Swoopo verbotenes Glücksspiel darstellt. Ich selbst habe als juristischer Referendar bei der Staatsanwaltschaft Hamburg einmal einen ähnlichen Fall zu begutachten gehabt und mußte in diesem Zusammenhang § 284 StGB subsumieren. Das Ergebnis war, dass nach Ansicht einiger Instanzgerichte Anbieter wie 9Live sich nur deshalb nicht strafbar machen, weil die Beträge von 50 Cent pro Anruf einen “unerheblichen Einsatz” darstellen, da es sich hier um Aufwendungen im Rahmen des üblichen Brief-/ Postkartenportos handele. Zusätzlich müsse der Anrufer eine geistige Leistung erbringen, da er ja eine Frage beantworten müssen. Dass diese Fragen oft das Niveau von Vorschülern haben, spielt offenbar deshalb keine Rolle, weil es für Gerichte sehr schwer ist hier eine subsumierbare Grenze zu ziehen, daher gilt das Motto: Jede Frage ist ausreichend, um in Verbindung mit den geringen Geboten den Glücksspielcharakter abzuwenden.
Interessant ist bei Swoopo nun ja, dass das einzelne Gebot mit 50 Cent ebenfalls unter dem üblichen Briefporto liegt, der Mitspieler jedoch mindestens 10,- Euro beim Gebotskauf ausgeben muß (Einzelgebote sind gemäß swoopo.de/help.html nicht zu erwerben!) und überhaupt keine Frage gestellt wird, um eine geistige Leistung des Mitspielers einzufordern.
Teilweise sehen dies einige Anwaltskollegen von mir jedoch anders, leider, ohne auf die Unterschiede zwischen 9live und swoopo einzugehen, die Fälle im juristischen StGB-Kommentar beziehen sich nämlich auf 9live:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Koppelung-von-GewinnspielAuktionskauf-und-Gebotskauf-zulässig-__f45777.html
Ich selbst würde nach meiner juristischen Einschätzung swoopo als verbotenes Glücksspiel qualifizieren, da der Mindesteinsatz nicht 50 Cent sondern tatsächlich 10,- Euro sind und der mindestens zu einem Spiel zu erbringende Einsatz damit weit über der von der Rechtsprechnung festgelegten Grenze eines Briefportos liegt. Dazu kommt der Umstand, dass keine Fragen gestellt werden und der Zuschlag vollständig vom Zufall abhängig ist.
Ob darüber hinaus auch noch dadurch ein separater Betrug vorliegt, weil swoopo über eigen Mitarbeiter oder Robots selbst mitbietet, muß ich offenlassen, weil mir dazu die Kenntnisse fehlen.
Ob dagegen Abzocke vorliegt, ist eine
Vermutlich hat einfach noch niemand eine Strafanzeige gegen Swoopo gestellt, so dass hierzu keine abschließende Beurteilung durch ein deutsches Strafgericht vorliegt, spannend wäre das jedoch wirklich mal, denn 9live hat bisher durch die Quizfragen den Kopf immer nur eben gerade aus der Schlinge bekommen.
Mir fehlt leider die Zeit, solche dämlichen Verfahren zu führen, ich würde aber jedermann zu einer Strafanzeige mit oben genannter Begründung raten, der bei Swoopo einen nenneswerten Geldbetrag verloren hat.
Abschließend noch ein Satz zu den juristischen Gefahren eines solchen Posting: Natürlich darf man im Internet Meinungen publizieren, solange nicht falsche Tatsachen behauptet werden oder Schmähkritik geäußert wird. Sollte Swoopo wirklich versuchen gegen den Blogbetreiber oder auch gegen mich als vermeintlichen Störer wegen dieses Postings juristisch vorzugehen, würde ich jedes Verfahren bis zur letzten Instanz auf eigene Kosten medienwirksam führen und danach aus purem Idealismus eine solche PR Kampagne mit dem gewonnen Rechtsstreit starten, dass jedenfalls in Deutschland ganz sicher schon wieder ein neuer Name für Swoopo gesucht werden muß.
Bedanken kann sich Swoopo für diesen Beitrag übrigens beim PR-Gau M.Wolf, denn ohne diesen hätte mir die Motivation für dieses Posting gefehlt…
29. November 2009 um 22:58
Zitat:
“Anders kann die Betrachtung deshalb dann werden, wenn man sich die Selbstdarstellung von Swoopo anschaut: Dort wird bereits im Titel von Auktionen und auf der Seite selbst dann von Geboten gesprochen, was begrifflich suggeriert, es würde sich um eine übliche Auktion handeln.”
Zitat Ende.
Da es sich bei Swoopo in der Tat um Auktionen nach Fernabsatzrecht handelt, wird hier überhaupt nichts “suggeriert”!
Zitat:
An diesem Punkt könnte dann schon eine betrugsrelevante Täuschung vorliegen…
Zitat Ende.
Nein! Das kann es eben nicht, da jeder Nutzer vor Anmeldung die AGB zu lesen und zu bestätigen hat, diese gelesen zu haben. In der AGB kann ausgezeichnet nachgelesen werden, dass es sich bei Swoopo (wie auch bei ebay) um Auktionen (Verkauf von Waren gegen Gebot) nach Fernabsatzrecht handelt.
Zitat:
…denn bei Auktionen kann ich dadurch, dass ich das meiste Geld aufwende, die versteigerte Ware auch immer ohne Risiko erhalten, bei Swoopo ist das jedoch keinesfalls so.
Zitat Ende.
In welchem Paragrafen wird denn darüber befunden, dass eine Auktion “risikolos” zu sein hat – Herr “Rechtsanwalt”?!!
Zitat:
Insofern macht sich Swoopo aus meiner Sicht in betrugsrelevanter täuschender Weise die positiven Assoziationen des Betriffs „Auktion“ zu eigen, um sich die negativen Assoziationen des Begriffs „Glücksspiel“ nicht ans Bein binden zu müssen.
Zitat Ende.
Wenn Sie Anwalt wären, dann müssten Sie eigentlich wissen, dass Swoopo vor Recht und Gesetz schon von Haus aus kein Glücksspiel sein kann.
Zitat:
“Interessant ist bei Swoopo nun ja, dass das einzelne Gebot mit 50 Cent ebenfalls unter dem üblichen Briefporto liegt, der Mitspieler jedoch mindestens 10,- Euro beim Gebotskauf ausgeben muß (Einzelgebote sind gemäß swoopo.de/help.html nicht zu erwerben!) und überhaupt keine Frage gestellt wird, um eine geistige Leistung des Mitspielers einzufordern.
Zitat Ende.
Es kommt auch nicht darauf an, ob eine “geistige Leistung” eingefordert wird, sondern darauf, was ein Gebot kostet und ob in den Verlauf Einfluss genommen werden kann. Der Begriff “Glücksspiel” fällt bei Swoopo allein schon deshalb flach, weil pro Einheit unter 55 Cent zu zahlen sind. Im Weiteren ist es uninteressant, das bei Swoopo keine Einzelgebote erwerbbar sind, da allein der “Preis pro Einheit” ausschlaggebend ist. Im Übrigen wird auch bei Swoopo eine “geistige Leistung” eingefordert – und zwar das Lesen der AGB.
Zitat:
“Ich selbst würde nach meiner juristischen Einschätzung swoopo als verbotenes Glücksspiel qualifizieren, da der Mindesteinsatz nicht 50 Cent sondern tatsächlich 10,- Euro sind und der mindestens zu einem Spiel zu erbringende Einsatz damit weit über der von der Rechtsprechnung festgelegten Grenze eines Briefportos liegt.”
Zitat Ende.
Zum Ersten handelt es sich bei Swoopo nicht um ein “Spiel”, sondern um eine Auktion mit lediglich gebührenpflichtigen Geboten. Zum Zweiten kostet ein Gebot unter 55 Cent und liegt damit unterhalb des für Glücksspiel erforderlichen Kostensatzes und zum Dritten ist es vollkommen unerheblich, ob Einzelgebote oder ausschliesslich Gebotspakete erhältlich sind, da der Preis pro Einheit auch bei “Paketkauf”, nach wie vor unterhalb 55 Cent liegt.
Zitat:
“Dazu kommt der Umstand, dass keine Fragen gestellt werden und der Zuschlag vollständig vom Zufall abhängig ist.”
Zitat Ende.
Es ist vollkommen unerheblich ob nun “eine Frage gestellt wird” oder nicht. Bei Lotto 6 aus 49 müssen schließlich auch keine “Fragen” beantwortet werden. Dennoch ist Lotto ein Glücksspiel. Im weiteren ist der Zuschlag keineswegs “vollständig vom Zufall abhängig” und zwar spätestens dann, wenn der Marktpreis eines Artikels überschritten ist. Im Weiteren kann bei Swoopo durchaus mit “Strategie” geboten werden, was den Verlauf einer Auktion erneut vom “Zufall” entfernt.
Zitat:
“Vermutlich hat einfach noch niemand eine Strafanzeige gegen Swoopo gestellt, so dass hierzu keine abschließende Beurteilung durch ein deutsches Strafgericht vorliegt, spannend wäre das jedoch wirklich mal, denn 9live hat bisher durch die Quizfragen den Kopf immer nur eben gerade aus der Schlinge bekommen.”
Unsinn. 9live “hat den Kopf bisher aus der Schlinge zihen können”, weil auf Grund der Kosten pro Anruf kein Glücksspiel vorliegt und weil die Landesmediengesetze nunmal so sind, wie sie sind. Im Weiteren ging es bei 9live auch nie um die Frage, ob 9live “Glücksspiele” anbietet, sondern allein darum, ob das Angebot von 9live lauter- oder unlauter ist. Stichwort: fehlende Transparenz. Dass der sogenannte “Hot-button” immer angeblich so fleißig per Zufallsgenerator zuuschlagen soll, ist nämlich absoluter Unsinn. Allein der Redakteur entscheidet, ob und wann ein Anrufer in´s Studio gestellt wird. Mit anderen Worten: hier handelt es sich in der Tat um unlautere Machenschaften, da dem gemeinen Zuschauer erzählt wird, dass dabei irgendetwas “vom Zufall abhinge”.
http://www.youtube.com/watch?v=ePwhDSBF-EI&feature=PlayList&p=ADA07CB80BE1074B&playnext=1&playnext_from=PL&index=20
Zitat:
“Mir fehlt leider die Zeit, solche dämlichen Verfahren zu führen…
Zitat Ende.
Sie sagen es! Bezüglich Swoopo “dämlich” übrigens darum, weil schon von Vorn herein vollkommen aussichtslos.
Zitat:
…ich würde aber jedermann zu einer Strafanzeige mit oben genannter Begründung raten, der bei Swoopo einen nenneswerten Geldbetrag verloren hat.
Zitat Ende.
Bei Swoopo werden keine “Geldbeträge verloren” da jeder Nutzer für sein Geld die entsprechenden Gebotsrechte erhält. Was man damit anzufangen- oder wie ein Jeder diese einzusetzen gedenkt, entscheidet allein der Nutzer selbst und genau aus ddiesen vorgenannten Gründen wäre hier jegliche Klage aussichtslos.
Zitat:
“Natürlich darf man im Internet Meinungen publizieren, solange nicht falsche Tatsachen behauptet werden oder Schmähkritik geäußert wird. Sollte Swoopo wirklich versuchen gegen den Blogbetreiber oder auch gegen mich als vermeintlichen Störer wegen dieses Postings juristisch vorzugehen, würde ich jedes Verfahren bis zur letzten Instanz auf eigene Kosten medienwirksam führen und danach aus purem Idealismus eine solche PR Kampagne mit dem gewonnen Rechtsstreit starten, dass jedenfalls in Deutschland ganz sicher schon wieder ein neuer Name für Swoopo gesucht werden muß.”
Zitat Ende.
Wenn Sie sich in einem Gerichtsverfahren ähnlich inkompetent wie hier anstellen, dann werden Sie sich wahrscheinlich eher einen neuen Kannzleinamen einfallen lassen müssen “Herr Anwalt” und was die “juristischen Gefahren” Ihres postings angeht: diese sind gleich null, da Sie weder in schmähender Weise kritisierten, noch Rufschädigung betrieben oder verleumdeten und auch keine Kreditgefährdung betrieben.
Zitat:
Bedanken kann sich Swoopo für diesen Beitrag übrigens beim PR-Gau M.Wolf, denn ohne diesen hätte mir die Motivation für dieses Posting gefehlt…
Zitat Ende.
Sie hätten lieber erwähnen sollen, bei welcher “Universität” sich für Ihr Unwissen “bedankt werden kann”.
30. Dezember 2009 um 22:53
Hier geht die Diskussion ab sofort weiter:
http://www.techfacts.net/forum/anderes/63-swoopo-alles-nur-betrug-und-gelddruck.html