Bekannt aus

Ebay: Vorsicht, Steuerfahndung

Sie sind bei Ebay als Käufer sowohl als Verkäufer bekannt? Dann ist Vorsicht geboten. Denn Steuerfahnder sind im Netz auch bei Ebay auf der Suche nach den besagten Sündern. Finanzbehörden ist das Online-Versandhaus schon lange ein Dorn im Auge – jetzt verstärken die Fahnder den Druck.

Steuerfahnder im Internet sind schon lange keine Exoten mehr. Sie sind im Auftrag der Finanzbehörden auf der Jagd nach Steuersündern. Die Behörden selbst ist es dabei sogar egal, um wie viel Geld es im einzelnen Fall geht. Die oberste Finanzbehörde hat extra für das Internet eine spezielle Software entwickeln lassen, um das Geld, welches am Fiskus vorbeigeschoben werden soll, aufzuspüren. Die erste Schwierigkeit: Die Beamten müssen entscheiden, ob es sich beim Verkäufer um einen privaten- oder gewerblichen Händler handelt. Ist der Händler eine längere Zeit bei Ebay tätig und verkauft dabei eine recht große Menge an Ware, spricht der Gesetzgeber vom gewerblichen Handel – dann werden Steuern fällig.

Jeder Fall ist unterschiedlich

Auch wenn die Rechtsprechung unübersichtlich ist, scheint die Lage klar. Das Hamburger Landgericht hat sogar kürzlich festgelegt, dass ein Einstellen von insgesamt 600 Produkten kein gewerbliches Handeln darstelle. Andere sehen spätestens bei dieser Menge rot. Handelt es sich beispielsweise um immer wieder die gleiche Ware – ist sie dazu neu, wird es vor manchem Richter schwer, eine nicht gewerbliche Handlung darzulegen. Laut einigen Urteilen ist das eigentliche Urteil immer Abhängig vom Fall selbst. Ist es einmal soweit, dass das Finanzamt vor der Tür steht, ist guter Rat teuer. Fachleute empfehlen spätestens dann einen Fachanwalt in Steuerfragen.

30.000 Euro über Ebay verdient

In einem Fall hat beispielsweise ein Ehepaar im Jahr 30.000 Euro dazuverdient. Sie haben gebrauchtes und neues Spielzeug bei Ebay verkauft. Das Finanzamt hat dieses rege Treiben beobachtet und dann einfach mal eine Prüfung veranlasst. Das Ehepaar zog vors Gericht und verlor – bei einem Verdienst von 30.000 Euro auch leicht nachzuvollziehen. Bei 1.000 Euro wird das schon schwieriger. Also Vorsicht beim Verkauf: Es könnte auch immer ein Finanzbeamter auf der Lauer sein.