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Filesharing: US-Labels wollen erneut in Berufung gehen

Hin und wieder darf man beim Thema Filesharing den Kopf schütteln. Die Musikindustrie hat gegen die rechtskräftige Absenkung des Schadenersatzes im Falle der US-Bürgerin Jammie Thomas-Rasset Berufung eingelegt. Der US-Verband Recording Industry Association of America (RIAA) fordert damit mehr Geld und ein neues Verfahren – das Vierte.

Schon 2007 stimmte das erste Urteil der Geschworenen nachdenklich. Damals wurde die Angeklagte für schuldig befunden. Sie soll insgesamt 24 Musiktitel heruntergeladen und gleichzeitig verteilt haben. Die damals eingesetzte Jury setzte auf jeden Song 9.250 US-Dollar an. Das sind mal eben 222.000 US-Dollar, umgerechnet 150.000 Euro. Kurz nach dem Urteil soll laut Heise.de der Richter Michael J. Davis daraufhin einen Prozessfehler festgestellt haben. Es folgte der zweite Durchgang, in dem es wieder "schuldig" hieß. Dieses Mal allerdings wurde die Summe 80.000 US-Dollar pro Song festgesetzt. Die Summe von 1,9 Millionen US-Dollar empfand das Gericht aber als zu hoch, die daraufhin festgelegten 54.000 US-Dollar klangen aber nicht viel besser.

Musikindustrie: Feilschen um jeden Cent

Das nun durchgeführte dritte Verfahren erwies sich ebenfalls als ein großes Feilschen um jeden Cent. Die Geschworenen haben in dem gerade abgeschlossenen Verfahren 1,5 Millionen US-Dollar der Musikindustrie zugesprochen. Der zuständige Richter senkte die Summe auf 54.000 US-Dollar. Nun hat der Verband der Musikindustrie erneut Berufung eingelegt. Seiner Meinung nach, ist eine Bereitstellung in Filesharing-Netzwerken eine "aktive" Verbreitung – daher "werde man auf eine hohe Schadenersatzsumme pochen". Wohlgemerkt, es geht lediglich um 24 Songs. Nun wird eine weitere Instanz den Fall überprüfen.

Filesharing in Deutschland

In Schleswig-Holstein, Deutschland wurde ein Angeklagter, bei einem ähnlichen Fall, zu 50 Euro verdonnert – die zuständige Richterin wollte der auch damals hoch angesetzten Forderung der Musikindustrie nicht stattgeben – Willkür stand sogar im Raum. Natürlich soll das Urteil nicht zum Filesharing auffordern, vielmehr die Verhältnismäßigkeit aufzeigen.