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Motorola versus Apple: Patentstreit in Deutschland angekommen

Und die nächste Schlappe für Apple. Vor dem Weihnachtsgeschäft könnte es nun richtig dick für den Konzern kommen. Im Patentstreit mit Motorola hat Apple in Mannheim eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Mannheim entschied mit Urteil vom Freitag, dass Apple mit seinen mobilfunktauglichen Produkten ein GPRS-Patent von Motorola verletzt (Az. 7 O 122/11). Das iPad und und das iPhone mit UMTS darf demnach in Deutschland nicht mehr verkauft werden.

Die Nachricht aus Mannheim wird Apple nicht gefallen. Der Konzern hat eine schwere Schlappe in Deutschland einstecken müssen. Vor dem Landgericht Mannheim musste Apple hinnehmen, dass der Konzern „eigentlich“ keine Geräte mehr verkaufen darf, die ein UMTS-Modul besitzen. Nun hat der i-Hersteller umgehend rechtliche Gegenmaßnahmen angekündigt, um das Weihnachtsgeschäft nicht zu gefährden.

Patentnummer 1010336B1

Was ist passiert? Zwischen Motorola und Apple ist ein riesiger Streit entfacht. Es geht um die europäische Patentnummer 1010336B1. Es handelt sich dabei um ein Datenübertragungsverfahren in Mobilfunknetzen. Die Technik ist zentraler Bestandteil des GSM-Mobilfunkstandards GPRS (General Packet Radio Service) für Datenübertragung. Bei den zum Standard gehörenden Patenten verpflichten sich die Patentinhaber in der Regel, Lizenzen für die Nutzung der geschützten Technik zu fairen Bedingungen zu erteilen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory, FRAND).

Apple bestreitet natürlich die Patentverletzungen. Man munkelt sogar, dass Apple Motorola ein Lizenzangebot gemacht hat. Um welche Summe es sich dabei dreht, ist leider nicht bekannt. Doch Motorola geht es anscheinend nicht um Geld. Ist Apple aus dem Geschäft, könnte der Konzern, samt Google, richtig Geld machen. Nun folgte das Landgericht Mannheim der Ansicht der Motorola-Anwälte, dass ein Lizenzangebot auch die unbedingte Anerkennung einer Schadensersatzpflicht für vergangene Verletzungen beinhalten müsse. In diesem Falle muss Motorola kein Angebot der Gegenseite annehmen. Apple könne sich darüber hinaus auch nicht auf eine Lizenz des Herstellers der betroffenen Komponenten berufen, heißt es in dem Urteil weiter.